Als Beamter oder Beamtin hast du den Vorteil, dass die Beihilfestelle einen Teil deiner Krankheitskosten übernimmt – je nach Bundesland zwischen 50 und 70 Prozent. Für den Rest benötigst du jedoch eine private Krankenversicherung. Wir helfen dir dabei, das passende Angebot für deine Bedürfnisse und Wünsche zu finden und sorgen dafür, dass du optimal abgesichert bist.
Für wen eine Restkostenversicherung geeignet ist
Die Restkostenversicherung eignet sich ideal für aktive sowie im Ruhestand befindliche Beamte und auch solche in der Ausbildung wie Anwärter oder Referendare. Auch Soldaten, Richterinnen/Richter sowie Personen mit öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnissen können davon profitieren. Ebenso gelten Kinder und Ehepartner als beihilfeberechtigt – sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. In einigen Bundesländern wird sogar speziellen Gruppen von Beamten (wie z.B Polizeivollzugsbeamten) eine besondere Heilfürsorge gewährt.
Wenn es um Behandlungskosten geht beteiligt sich dein Dienstherr an diesen Kosten durch Zuschüsse zur medizinischen Versorgung- dies nennt man „Beihilfe“. Wie hoch dieser Anteil ausfallen kann hängt unter anderem vom jeweiligen Arbeitsort innerhalb Deutschlands ab; aber mindestens bei einem Satz von 50%. Die restlichen offenen Beträge musst Du dann selbstständig mithilfe einer privaten Krankenversicherungen absichern – wir stehen Dir hierbei gerne beratend zur Seite!
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